Verfasst von: Verwaltung | Januar 25, 2009

Sonja Kasten von Speth und zu Schülzburg

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Letter to the German Adelsrechtsausschuss (Noble’s right)

In Preliminary on October 14, 2008 at 8:15 pm

Deutscher Adelsrechtsausschuß
Schwanallee 21
35037 Marburg

Präsident:
Herr Henning v. Kopp-Colomb
 

Erster stellv. Präsident:
Graf Andreas v. Bernstorff

Zweiter stellv. Präsident:
Freiherr Georg v. Frölichsthal

Freiin Rudolfine v. Oer
Baron Heinrich v. Hoyningen gen. Huene

 

  

Dem Vorstand des Deutschen Adelsrechtsausschusses

 

bitte ich folgendes in Betracht zu ziehen,

 

Sei es der Tatsache, dass eine gewisse Unregelmässigkeit es erlaubte, dass meine Grossmutter Elisabeth von Speth Schülzburg, den Baronentitel der von Speth Schülzburg auch nach ihrer Heirat mit Hans Erich Kasten bis zu Lebensende zu behalten, entsteht dadurch eine Situation, der wahrscheinlich nicht der Präzedenz fehlt, und jedoch Adel juristisch gewisse Fragen zur Folge haben sollte.

 

Denn wäre nicht derjenige, der innerhalb des Besitzes des Titels geboren wird, Träger des gleichen? Und zwar nicht als durch den Namen dem verbunden, aber formell Träger des Titels wäre, so dass in diesem Falle – sei es Beispiel – es nicht aus dem Sohn Arne von Kasten machen würde, und doch jedoch, Arne Kasten, als Träger des Titels von Speth Schülzburg.

 

Es ist Tatsache, dass dieses vom Gotha selbst damals akzeptiert wurde, und dass dieses, dadurch nur, dass es als Gegebenheit existiert, schon ziemliches Durcheinander in adlige Linien bringen kann, deren Konsequenzen vielleicht und jedoch auf jedem Fall, undurchschaubar wären.

 

Denn es besteht dadurch die ziemlich rare Gerechtslage, dass innerhalb der salischen Gesetzgebung, doch eine Frau als solche allein – ohne die Heirat zu betrachten – nicht nur den Titel behält sondern logischerweise auch weitergibt.

 

Nun ist es so, dass anscheinend die Familie von Speth mit diesen Unregelmässigkeiten schon von frühester Zeit verwandt war, so dass man sogar sagen kann, dass wahrscheinlich durch eine von solchen dem nicht adligen Namen ‘Speth’ der Titel von Schülzburg den Freiherren dieser Familie zugegeben wurde.

 

Man sollte aus Unregelmässigkeiten zu profitieren wissen, und solche, die nun mal schon gegeben, in die restliche Realität weise einbauen wissen.

 

Denn nun erfolgt sich folgendes:

  1. Dadurch dass die Frau innerhalb der salischen Gesetzgebung Titel nicht von sich aus tragen kann, welches sich verstehen lässt, und jedoch es sich durch Adelsrat solches ergeben hat, entfällt die Konsequenz dieser Tatsache dem salischen Gesetz, und natürlicherweise auch die, die aus dem pekuliären Zustand entsprungen wären, welche, könnte man fast sagen, vom der Gesetzgebung aus gesehen, wie Rosen im kalten Winter des Nichts umgeben wären
  2. Logischerweise ergibt sich daraus die Notwendigkeit, ein Priveleg zu konzipieren, und zwar im alten Sinne der Privilegien, des privaten oder singulären Rechtes, welches mit dieser Tatsache umgehen sollte, welches jedoch, und wie gesagt, nicht den Herrenkreisen, die jetzt den Adel ausmachen, zukommt, da diese sich innerhalb der Regulierungen des salischen Gesetzes zu halten haben
  3. Wäre es im nachhinein, da man ja immer der Zeit braucht um die Wilderniss der Situation wahrzunehmen, die aus solchen Gegebenheiten resultiert, wäre es also möglich, die Sache in die Hand zu nehmen und aus dem was als kompletter Widersinn oder als beispielhafter Unsinn erscheint, noch Positives für sich und andere erfolgen zu lassen.

 

Sei dies jedoch nur möglich, wenn man folgendes im Auge behält, sollte es welche stören. Dass der deutsche Adel als solches, und nicht wie der französische oder spanische und englische, für sich nicht besagt der Notwendigkeit dem Könige zu entspringen, denn es ist der Tatsache, dass der deutsche Adel die ältesten Familienglieder des gothischen Volkes in sich betrachtet, weswegen sich das Buch des Adels auch Gotha benennt, und dass diese Familien es im Grunde nicht all zu sehr geliebt haben sich von Königen und anderen Herrschaften zu umgeben, so dass man sagen kann, dass der König, gewählt vom Adelsrat, nur repräsentative Funktion hatte, die auch nicht erbbar war, und dass klarer Unterschied zwischen Österreich und Deutschland dadurch entstand, dass dieses deutsches, gothisches Königsblut zur erbbaren Sache machten. Es ist der Tatsache, dass die Adelsrestrukturierung des 16ten Jahrhunderts, welche auch aus unseren Freiherren, noble Baronen machte, den Adel dem König oder dem Kaiser unterwerfig machen wollte, und jedoch ist es auch Tatsache, dass der Kaiser auch dann einem fremden Land angehörte, nämlich Österreich, und dass jegliche Königstitel die auch noch danach meist mit hohen Beträgen aufgekauft wurden, sei es Preussen, Sachsen oder Bayern, vom österreichischem Kaiser abgekauft wurden, welches den deutschen Adel schon von sich aus der österreichischen Krone unterwarf, welches wohl nicht im ursprünglichen Sinne der Adelsfamilien sein sollte.

 

In dem Sinne, – sollte man diese Tatsache nicht aus den Augen verlieren, wie gesagt, was ich auch nicht tue, – ist der Gotha als Adelsrat von sich aus gesetzgebend, Partikularität, die den deutschen Adel aus historischen Gründen in klare Verschiedenheit bringt zu anderen.

 

Wollte man in dem Sinne die klare Konsequenz des vorher Gesagten ziehen wollen, ergibt sich aus der ernannten Unregelmässigkeit, dass sich eine adlige ‘Möglichkeit’ entwickelt hat, die sich dadurch, dass sie einer ersten entspringt von sich aus schon justifiziert, und jedoch der spezifischen Regulierung braucht.

 

Die wohl selbst im nachhinein übernehmbar wäre. Welches ich jetzt tue, in Betracht des Gesagten.

 

Und zwar folgendermassen:

  1. Dass hieraus eine Adelslinie geboren wird, die nur durch Frauen vermittelbar ist und zwar auf solche Weise – man sollte sich nie allzusehr an gegebene Regulierungen der entgegengesetzten Partei lehnen, sei es man wird danach des Kopierens angeklagt – dass zugleich eine Blutlinie, direkt oder zur zweiten Generation reichend und auch eine Meritenlinie ohne notwendigerweise der Blutverwandschaft zu entspringen beibehalten werden, so dass in diesem Falle, als Beispiel, meine Tante Frau Dr Ingrid Kasten, die bisher solcher nicht informiert worden ist, die Blutlinie übernehmen würde, da es solche gibt, und ich, die Meritenlinie, denn meine es wäre wohl schon Merit genug, dem Ganzen einen angebrachten Namen zu geben.
  2. Im Gedanken habend, dass aus solchem grösste Vorteile für den ganzen Adel hervorspringen könnte, im Sinne, dass

a)      die Möglichkeit besteht, sinnenverwandtes Blut in den Adel einzuziehen, welches endlich der Schwierigkeit der Blutmischung ein Ende setzen würde, ohne dabei Menschen in bestimmte Zirkel zu erlauben, die es sich vielleicht erlauben können, Titel aufzukaufen, jedoch nicht die notwendigen Tugenden besitzen, sich mit ihrer Aufgabe richtig zu befassen – welche Aufgaben es heutzutage noch zu definieren gäbe

b)     auch damit die Türen dem Adel geöffnet werden, denen sie traditionell geschlossen waren, nämlich erstmal Frauen, und man sollte wissen, wie sehr der daraus entspringende Neid dem Adel selbst grosse Leiden zugefügt hat, aber auch Ausländern, die sich durch spezifische Meriten das Adlige aneignen könnten, und damit beste Botschafter des Deutschen auch im Ausland werden würden

  

wäre es im Sinne aller, sich einer solchen Lösung anzuschliessen, sei es durch eine Zusammenarbeit in dem Entstehen neuer Regulierungen, die dem ganzen festen Körper dadurch geben würde, dass Heirat zwischen beiden Körpern es erlauben sollte, widersinningen Verbindungen aus dem Weg zu gehen.

 

Und schlage vor, diese Titel auf anderer Weise zu benennen, wie ich theoretisch, mich mit der Frage befassend, in diesem meinem Fall vorgenommen habe, und zwar, aus den Baronen, zum Beispiel, Varonen machend, so dass aus dem gleichen Titel sofort erkennbar wird aus welcher Unregelmässigkeit oder eben nicht, ein solcher hervorgekommen wäre. Und um nicht Dinge durcheinanderzubringen, kleine Varianten einzufügen, die gleichzeitig die Verwandschaft bedeuten sollten, und jedoch den Unterschied. Weswegen ich es mir erlaubte, beispielhaft, meinen Namen Sonja Kasten, mit dem formellen Titel der Varonen von Speth und zu Schülzburg zu beschmücken, welches ich wohl, von mir aus und spontan, im gegeben Rahmen, wohl erlauben könnte. Und gab dem einen Wappen dazu.

 

Nicht genau wissend womit sich der Herrenadel nun genau befasst, wäre es meines Vorschlags, dass der Damenadel, dem noch Folge gegeben werden sollte, sich mit Rechtsfragen auseinadersetzt und mit der Klärung historischer Missverständnisse, sei es damit, dass es endlich möglich wird, dem Deutschen eine innere Referenz zu geben, woran ich schon seit Jahren arbeite. Und anderer, die es eventuell erlauben sollten, grösste Missverständnisse mit anderen Völkern aus dem Wege zu bringen, um damit auch den Namen des Ganzen innerhalb eines grösseren Völkerrahmens zu verbessern.

 

Welches natürlicherweise ausgebreitet warden kann, womit man sich befassen könnte.

 

Sei es in dem Sinne mein Antrag als solcher nur der Ordnung der Notifikation, da, wie gesagt, solche urwäldische Gegebenheiten ausserhalb des Rahmens des eigentlichen Gotha stehen, und jedoch im Sinne auch, einer regulären Anerkennung Ihrerseits der Klärung einer solch schweren und höchst pingeligen Angelegenheit, die das Gotha ganz hätte ins Zwielicht bringen können, und hiermit nun wohl für immer geregelt sein sollte.

 

Womit ich es mir wohl erlauben könnte, ohne dem Humor zu fehlen, den pilzenhaftigen Titel der Varonen von Speth und zu Schülzburg meinem Namen hinzuzufügen, ohne jegliche Implikationen, sondern nur derer die der intelligenten Auseinandersetzung mit Widersinnen als Anerkennung zugesprochen werden sollte.

 

Lässt grüssen,


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